Steuerberatung

für Unternehmen und Privatpersonen - Schwerpunkt: Internationales Steuerrecht

Internationales Steuerrecht

Fachliche Beratung für grenzüberschreitende steuerliche Anforderungen

Unternehmen wie Personen, die Gewinne oder Einkommen verschiedenen Ländern erzielen, müssen sich mit zahlreichen steuerrechtlichen Sonderregelungen auseinandersetzen. Neben den Vorschriften des nationalen und europäischen Steuerrechts sind bilaterale Vereinbarungen und Rechtsprechungen zu beachten. Und diese werden ständig angepasst und geändert.

Ob Sie als deutsches Unternehmen Niederlassungen im Ausland betreiben oder Ihr Unternehmen Tochter eines internationalen Firmenverbunds ist: Bei grenzüberschreitender Besteuerung gilt es eine Menge Aspekte zu beachten und steuerliche Gestaltungsspielräume zu prüfen.


"Wir sind die englische Patentanwaltskanzlei Forresters mit einem Büro in München und seit über 5 Jahren sehr zufriedene Kunden. Die Zusammenarbeit läuft immer sehr unbürokratisch, schnell und unkompliziert ab und ist fachlich auf höchstem Niveau. Bei Fragen und Problemen wird einem schnell am Telefon geholfen und für alle anderen Sachen wird für einen mitgedacht und die beste Lösung gefunden. Ausgezeichnet ist ebenfalls, dass alles genau erklärt wird und verschiedene Varianten mit Vor-und Nachteilen einfach dargestellt werden, obwohl es manchmal sehr kompliziert ist britisches Recht mit deutschem zu vereinen. Man kann sich zurücklehnen und sich auf das Hauptgeschäft konzentrieren, da man weiß es wird alles zeitnah und fristgerecht erledigt. Die Mitarbeiter der Steuerkanzlei arbeiten auf höchsten Niveau und die Stimmung ist trotzdem familiär, so dass die Zusammenarbeit einfach und zielführend ist. Wir sind sehr zufrieden und freuen uns auf die nächsten fünf Jahre!"


Welteinkommensprinzip und Ausschluss der Doppelbesteuerung

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wurden Vereinbarungen zwischen Staaten zum sogenannten Welteinkommensprinzip getroffen. Die einzelenen Vereinbarungen sind oft sehr komplex und erfordern eine fallgerechte Recherche. Wir vermeiden, dass Sie unter die Doppel- oder sogar Mehrfachbesteuerung fallen. Unsere Kanzlei ist seit Jahren auf internationales Steuerecht spezialisiert. Die Mitarbeiter bilden sich ständig fort und unsere Kanzlei investiert in Weiterbildung. Ein breites Netzwerk an internationalen Partnern stellt sicher, dass Sie auch im Ausland immer einen Ansprechpartner für Ihre steuerlichen Belange haben.

Neben der Vermeidung von Doppelbesteuerung gibt es viele Besonderheiten, aber auch Steueroptimierungsmöglichkeiten bei internationalen Sachverhalten. Wir kenne uns aus mit der Abzugsfähigkeit und Bewertung von Umzugskosten nach Deutschland, Kosten für die doppelte Haushaltsführung für die im Ausland lebende Familie oder steuerliche Ansatzmöglichkeiten für die Unterstützung von Familienangehörigen im Ausland.